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LG Düsseldorf - Entscheidung vom 25.08.2011

11 O 339/10

Normen:
BGB § 241 Abs. 2
BGB § 280 Abs. 1
BGB § 280 Abs. 3

Fundstellen:
SpuRt 2012, 161-163

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 27.255,40 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.03.2010 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt. [...]
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