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LG Dortmund - Entscheidung vom 13.04.2011

8 O 521/08

Normen:
BGB § 315

1. Das Versäumnisurteil der Kammer vom 15.05.2009 wird mit folgender Maßgabe aufrecht erhalten: Unter I. entfällt jeweils die Feststellung, dass der Rechtsstreit gegen den Beklagten zu 2) ganz, und gegen den Beklagten [...]
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