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LG Bonn - Entscheidung vom 21.01.2011

35 T 1158/10

Normen:
HGB § 335
BGB § 31
BGB § 278
HGB § 335 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde vom 23.07.2010 wird zurückgewiesen. I. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von 2.500,00 EUR wegen verspäteter Einreichung der Jahresabschlussunterlagen [...]
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