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LG Berlin - Entscheidung vom 11.02.2011

14 O 305/10

Normen:
SGG § 51 Abs. 1 Nr. 2
SGG § 51 Abs. 2 S. 1

1. Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist unzulässig. 2. Der Rechtsstreit wird nach Anhörung der Parteien gemäß § 17a Abs. 2 S. 1 GVG an das Sozialgericht Berlin verwiesen. Nach der Entscheidung des [...]
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