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LAG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 15.03.2011

10 Ta 45/11

Normen:
GewO § 109
ZPO § 888
GewO § 109
ZPO § 888

Die sofortige Beschwerde des Beklagten gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz vom 17. Januar 2011, Az.: 3 Ca 1740/10, wird kostenpflichtig zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Das [...]
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