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LAG München - Entscheidung vom 17.03.2011

3 Sa 775/10

Normen:
TVG § 9
ZPO § 256
BGB § 271
BGB § 614
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks Nr.4.3, 5.3
BGB § 271
BGB § 614 S. 2
TVG § 9
ZPO § 256 Abs. 1
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks Nr.4.3
Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen des Bayerischen Rundfunks Nr. 5.3

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 23.06.2010 - 38 Ca 19033/09 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen. 2. Die Revision wird für die Klägerin zugelassen. Die Parteien [...]
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