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LAG Köln - Entscheidung vom 22.07.2011

9 Ta 213/11

Normen:
BetrVG § 99
GKG § 42 Abs. 3

1. Auf die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 10. Juni 2011 - 5 BV 281/10- dahin abgeändert, dass der Gebührenstreitwert EUR 154.723,20 beträgt. [...]
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