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LAG Hamburg - Entscheidung vom 13.01.2011

7 Ta 2/11

Normen:
RVG § 25 Abs. 1 Nr. 3
GewO § 109 Abs. 1
GewO § 109 Abs. 2 S. 1

Auf die Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2010 - 21 Ca 622/09 - abgeändert: Der Gegenstandswert für das Zwangsvollstreckungsverfahren wird auf EUR 2495,19 [...]
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