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LAG Baden-Württemberg - Entscheidung vom 21.03.2011

11 Ta 4/11

Normen:
ArbGG § 2 Abs. 1 Nr. 3
ArbGG § 5 Abs.1
BGB § 623

1. Auf die sofortige Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Villingen-Schwenningen - vom 11.01.2011 abgeändert. Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist eröffnet. [...]
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