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KG - Entscheidung vom 27.01.2011

9 W 94/10

Normen:
KostO § 156 Abs. 6

Fundstellen:
FGPrax 2011, 197

Die weitere Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Gebühren und Auslagen werden nicht erhoben. I. Die weitere Beschwerde (§§ 156 Abs. 6 S. 2, 156 Abs. 2 KostO a.F.) ist unzulässig und daher zu verwerfen. 1. Auf das [...]
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