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FG Sachsen - Entscheidung vom 14.09.2011

2 K 74/09

Normen:
GKG § 40
GKG § 52 Abs. 1
StBerG § 37

Der Streitwert wird auf EUR 25.000 festgesetzt. Für die Wertberechnung ist gemäß § 40 GKG der Zeitpunkt der Antragstellung maßgebend, die den Rechtszug einleitet. Bei Eingang der Klage war die Zulassung zur mündlichen [...]
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