Der Senat entscheidet nach § 63 Abs. 2 Satz 2 Gerichtskostengesetz ( GKG ) i.V.m. § 79a Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 4 Finanzgerichtsordnung ( FGO ) nach Erledigung der Hauptsache durch den Berichterstatter über den Antrag [...]
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