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FG München - Entscheidung vom 31.05.2011

13 K 1037/11

Normen:
FGO § 6
FGO § 133a
FGO § 138 Abs. 1
FGO § 108 Abs. 2 S. 3
GG Art. 103 Abs. 1

1. Die Anhörungsrüge wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens. I. Mit Anordnung vom 10. Dezember 2010 wurden die Kläger aufgefordert, den Gegenstand des Klagebegehrens innerhalb der [...]
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