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EuGH - Entscheidung vom 21.07.2011

Rs. C-459/10 P

Normen:
EuG - T-396/08 - 08.07.2010
AEUV Art. 107 Abs. 3 Buchst. c
EG Art. 87
EG Art. 88
Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. L 10, S. 20) Art. 3 Abs. 1
Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. L 10, S. 20) Art. 4
Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen (ABl. L 10, S. 20) Art. 5

Fundstellen:
Freistaat Sachsen und Land Sachsen-Anhalt / Kommission
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt tragen die Kosten. Mit ihrem Rechtsmittel beantragen der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt die Aufhebung des [...]
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