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EuGH - Entscheidung vom 10.02.2011

Rs. C-260/09 P

Normen:
EG Art. 81 Abs. 1
EG Art. 225
EWR-Abkommen Art. 53

Fundstellen:
EuZW 2011, 488
GRURInt 2011, 320
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

1. Das Rechtsmittel wird zurückgewiesen. 2. Die Activision Blizzard Germany GmbH trägt die Kosten. Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Activision Blizzard Germany GmbH (im Folgenden: Activision Blizzard) als [...]
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