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EuG - Entscheidung vom 22.03.2011

Rs. T-419/03

Normen:
EG Art. 81 Abs. 1
EWR-Abkommen Art. 53

Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Tenor: 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Altstoff Recycling Austria AG trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission, der EVA Erfassen und Verwerten von Altstoffen GmbH und der Bundeskammer [...]
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