BVerfG, Beschluss vom 20.09.2011 - Aktenzeichen 2 BvR 740/10
DRsp Nr. 2011/17908
Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl. der Verhängung einer Sicherungsverwahrung
Tenor
Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.
Vorinstanz:
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