BGH, Beschluss vom 19.04.2011 - Aktenzeichen 1 StR 24/10
DRsp Nr. 2011/8124
Berichtigung eines Beschlusses
Tenor
Der Senatsbeschluss vom 8. Februar 2011 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens in den Gründen unter II.3.d) dahingehend berichtigt, dass die Worte "Aussetzung des Gesetzes" durch "Auslegung des Gesetzes" ersetzt werden.
Vorinstanz:
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