BFH, Urteil vom 09.03.2011 - Aktenzeichen IX R 71/06
Verlustrücktrag, Verlustabzug, Mindestbesteuerung
NV: Im Rahmen des Rücktrags eines 1999 erzielten Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 ist § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 nicht anzuwenden (entgegen R 115 Abs. 6 EStR 1999).
Rechtsfrage: Ist beim Verlustrücktrag eines im Veranlagungszeitraum 1999 entstandenen Verlustes in den Veranlagungszeitraum 1998 die Verrechnungsbeschränkung des § 2 Abs. 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu beachten? Das Verfahren ist bis zur abschließenden Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvL 59/06 ausgesetzt (Beschluss vom 15. März 2007).
Hinweise:
Zulassung durch FG
Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Das Verfahren IX R 71/06 wurde mit Beschluss vom 18.01.2011 wieder aufgenommen.
Verfahren ist erledigt durch: Urteil vom 09.03.2011, durcherkannt.