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BAG - Entscheidung vom 23.08.2011

3 AZR 664/09

Normen:
ZPO § 313b

BAG, Anerkenntnisurteil vom 23.08.2011 - Aktenzeichen 3 AZR 664/09

DRsp Nr. 2011/15878

Anerkenntnisurteil

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. Juni 2009 - 4 Sa 888/08 - aufgehoben.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 16. April 2008 - 10 Ca 7399/07 - wird zurückgewiesen.

Der Beklagte hat die Kosten der Berufung und der Revision zu tragen.

Von Rechts wegen!

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO ). Der Beklagte hat den Klageanspruch anerkannt.

Normenkette:

ZPO § 313b;
Vorinstanz: LAG Köln, vom 12.06.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 888/08
Vorinstanz: ArbG Köln, vom 16.04.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 Ca 7399/07