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AG Wiesbaden - Entscheidung vom 22.03.2011

92 C 4614/10 (13)

Normen:
ARG 2000 § 17 Abs. 5

Fundstellen:
JurBüro 2011, 380

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger hinsichtlich außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Rechtsanwälte Baeumer und Wiesensee in Höhe von 313,86 Euro freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die [...]
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