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AG Tübingen - Entscheidung vom 19.08.2011

11 OWi 19 Js 6029/11

Normen:
OWiG § 30 Abs. 1
OWiG § 66 Abs. 1 Nr. 3

Das Verfahren gegen die Betroffene wird eingestellt. Die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Betroffenen trägt die Staatskasse. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten der [...]
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