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AG München - Entscheidung vom 02.08.2011

111 C 31658/08

Normen:
BGB § 249
BGB § 253
BGB § 536a Abs. 1

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.908,80 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 9.12.2008 zuzüglich EUR 402,82 EUR vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen in [...]
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