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AG München - Entscheidung vom 26.09.2011

231 C 28047/10

Normen:
BGB § 1004

I. Das Versäumnisurteil des Amtsgerichts München vom 16.05.2011 wird aufrecht erhalten mit der Maßgabe, dass Ziffer 2. dahingehend präzisiert wird, dass dem Beklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld [...]
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