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AG Meißen - Entscheidung vom 03.03.2011

13 OWi 23/11

Normen:
OWiG § 62
OWiG § 69

Fundstellen:
VRR 2011, 163
VRR 2011, 276-277

1. Die Verwaltungsbehörde wird verpflichtet, dem Verteidiger die Namen der Personen, die das Messgerät im Zusammenhang mit der Messung des Betroffenen bedient haben in lesbarer Form mitzuteilen. 2. Im Übrigen wird der [...]
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