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AG Marburg - Entscheidung vom 22.09.2011

9 C 689/11

Normen:
BGB § 280
BGB § 281
BGB § 389
StromGVV § 2 Abs. 1

Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Berufung wird nicht zugelassen. (abgekürzt nach § 313a ZPO ) Die Klage ist unbegründet. [...]
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