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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 21.01.2011

387 C 2679/10 (98)

Normen:
RVG § 14 Abs. 1 S. 4
BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 1

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den restlichen Gebühren des Rechtsanwalts Alexander Jaeger in Höhe von 118,04 EUR freizustellen. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 36% und die Beklagte [...]
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