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AG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 01.03.2011

31 C 3239/10 - 74

Normen:
UrhG § 97a Abs. 2

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 359,40 Euro zuzüglich. Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.10.2010 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Der Kläger [...]
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