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AG Euskirchen - Entscheidung vom 03.05.2011

17 C 1391/10

Normen:
BGB § 307
BGB § 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.833,54 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13.01.2011 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist [...]
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