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VGH Hessen - Entscheidung vom 29.04.2010

1 A 795/09

Normen:
BBG § 17 Abs. 5 Nr. 1
BLV § 21 Abs. 1
HRG § 1, § 9 Abs. 2, § 19 Abs. 3
LAP-TelekomV § 51 Abs. 3
BBG § 17 Abs. 5 Nr. 1
BLV § 21 Abs. 1
HRG § 1
HRG § 9 Abs. 2
HRG § 19 Abs. 3
LAP-TelekomV § 51 Abs. 3

Fundstellen:
DÖV 2010, 783

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Januar 2009 - 5 K 1390/08.GI - wird zurückgewiesen. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Die Entscheidung ist [...]
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