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VGH Bayern - Entscheidung vom 04.02.2010

7 C 10.90

Normen:
VwGO § 166
ZPO § 114
BayHSchG Art. 71 Abs. 5 Satz 2 Nr. 2
Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Ludwigs-Maximilians-Universität München § 6 Abs. 1 Nr. 2
BayHSchG Art. 71 Abs. 5 S. 2 Nr. 2
Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Ludwigs-Maximilians-Universität München (Studienbeitragssatzung) § 6 Abs. 1 Nr. 2
ZPO § 114

I. Der Klägerin wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 29. Oktober 2009 für das Klageverfahren nachträglich Prozesskostenhilfe bewilligt, soweit sich die Klage auf die Aufhebung des [...]
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