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VGH Bayern - Entscheidung vom 09.08.2010

3 CE 10.927

Normen:
§ 25 BeamtStG
Art. 62, 63 Abs. 2 BayBG
Art. 3 Abs. 3 BayHSchPG
§§ 1, 3 Abs. 1, 10 Sätze 1 und 2, Satz 3 Nr. 5, 24 AGG
Richtlinie 2000/78/EG
BeamtStG § 25
BayBG Art. 62 S. 1
BayBG Art. 63 Abs. 2
RL 2000/78/EG Art. 2 Abs. 2 Buchst. a
RL 2000/78/EG Art. 6
AGG § 3 Abs. 1 S. 1
AGG § 10 Abs. 1 S. 1

I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Änderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 24. März 2010 wird der Streitwert für [...]
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