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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 28.04.2010

2 O 41/10

Normen:
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
GKG § 52 Abs. 2

Die zulässige Beschwerde ist begründet. Der Streitwert ist in dem auf eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) gerichteten Eilverfahren entgegen dem angefochtenen Beschluss nicht auf 1.250,- EUR, [...]
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