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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 13.04.2010

2 M 22/10

Normen:
AufenthG § 18 Abs. 2 S. 1
AufenthG § 18 Abs. 4 S. 2
BeschV § 25 S. 1
BeschV § 26 Abs. 2

1. Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat Erfolg. Die von ihr vorgebrachten Gründe führen zu einer Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung. Das Verwaltungsgericht hat zu Unrecht die aufschiebende [...]
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