Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, weil der angefochtene Beschluss unanfechtbar ist. Gegen die Festsetzung des vorläufigen Streitwerts nach § 63 Abs. 1 Satz 1 GKG ist das Rechtsmittel der Beschwerde nach § [...]
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!