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OVG Sachsen-Anhalt - Entscheidung vom 28.06.2010

4 M 130/10

Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 S. 3
VwGO § 155 Abs. 4

Die Beschwerde ist als unzulässig zu verwerfen, da sie nicht in einer den Erfordernissen des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO genügenden Weise begründet worden ist. Nach § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO muss die Beschwerdebegründung [...]
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