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OVG Saarland - Entscheidung vom 26.02.2010

2 B 511/09

Normen:
AufenthG § 60 a Abs. 2
GG Art 6
MuSchG § 6 Abs. 1
GG Art. 6
MuSchG § 6 Abs. 1
AufenthG § 5 Abs. 2 S. 1
AufenthG § 60a Abs. 2 S. 1
EMRK Art. 8 Abs. 1
VwGO § 123 Abs. 1 S. 2
VwGO § 146

Unter entsprechender Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Dezember 2009 - 10 L 1955/09 - wird der Antragsgegner im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig verpflichtet, bis zum Ablauf [...]
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