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OVG Rheinland-Pfalz - Entscheidung vom 24.02.2010

1 C 10852/09.OVG

Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst. b
BauGB § 1 Abs. 7
BauGB § 8 Abs. 2
BauGB § 13a
BauGB § 214 Abs. 2 Nr. 2
VwGO § 47 Abs. 2a

Der Antrag, den Bebauungsplan 'Westlich der O.-Straße' der Stadt Nieder-Olm für unwirksam zu erklären, wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der [...]
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