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OVG Nordrhein-Westfalen - Entscheidung vom 12.02.2010

19 B 1145/09

Normen:
SchulG § 19 Abs. 4 NRW

Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwer-deverfahrens. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 2.500 Euro festgesetzt. Die Beschwerde ist unbegründet. Aus [...]
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