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OVG Berlin-Brandenburg - Entscheidung vom 07.10.2010

OVG 60 PV 11.09

Normen:
PersVG BE § 19 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 94
WOPersVG BE § 5 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 3 und 5, § 23 Abs. 1
ZPO § 89 Abs. 2
ArbGG § 46 Abs. 2 S. 1
ArbGG § 80 Abs. 2 S. 1
BGB § 187 Abs. 1
BGB § 188 Abs. 2 Alt. 1
BPersVG § 9 Abs. 4
LBG § 83 BE
PersVG BE § 19 Abs. 1, § 22 Abs. 1, § 94
PersVG § 91 Abs. 2 BE
PersVG § 94 BE
WOPersVG BE § 5 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 3 und 5, § 23 Abs. 1
WOPersVG § 5 Abs. 1 S. 1 BE
ZPO § 222 Abs. 1
ZPO § 222 Abs. 2
ZPO § 89 Abs. 2

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1 wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 6. Mai 2009 geändert. Der Wahlanfechtungsantrag wird zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. I. Die [...]
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