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OLG Saarbrücken - Entscheidung vom 11.05.2010

9 WF 51/10

Normen:
ZPO § 769
ZPO § 567 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Kläger als unzulässig verworfen. Beschwerdewert: bis 900 EUR. Im vorliegenden Verfahren sind die vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen [...]
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