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OLG Rostock - Entscheidung vom 11.10.2010

3 W 170/10

Normen:
GKG § 63 Abs. 1 S. 2
GKG § 67

1. Die Beschwerde der Kläger gegen den Beschluss des Landgerichts Rostock vom 18.08.2010, mit dem es den Streitwert vorläufig festgesetzt hat, wird als unzulässig verworfen. 2. Die Kläger tragen die Kosten des [...]
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