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OLG Rostock - Entscheidung vom 13.08.2010

1 Vollz(Ws) 9/10

Normen:
StPO § 28
StVollzG § 102 Abs. 1

Die sofortige Beschwerde wird als unzulässig verworfen. I. Gegen den Gefangenen wurde mit Disziplinarentscheidung der Anstaltsleitung der JVA Waldeck vom 21.07.2010 gemäß § 103 Abs. 1 Nr. 5 und 8 StVollzG die getrennte [...]
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