I. Auf die Beschwerde der Klägervertreter wird der Sreitwertfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 11.03.2010 - 4 O 11624/09, abgeändert. Der Streitwert wird auf 31.831,15 Euro festgesetzt. II. Die [...]
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