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OLG Naumburg - Entscheidung vom 11.02.2010

1 U 106/09

Normen:
ZPO § 185
BGB § 204 Abs. 1 Nr. 1

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 12.137,09 Euro festgesetzt. I. Die Klägerin macht gegen den Beklagten einen Schadensersatzanspruch wegen Vorenthaltens von Arbeitnehmerbeiträgen geltend. [...]
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