1. Die Berufung des Klägers vom 12.05.2010 gegen das Endurteil des LG München I vom 01.02.2010 (Az. 19 O 4727/09) wird zurückgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. 3. Das Urteil ist vorläufig [...]
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