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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 16.09.2010

17 W 18/10

Normen:
RVG § 13
RVG § 25
VVG § 167

Fundstellen:
AGS 2010, 539
NJW-RR 2011, 501
RVGreport 2011, 73

Der für die Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren maßgebliche Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens 17 W 18/10 wird auf Antrag der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin auf 8.750 € festgesetzt. I. Der Antrag [...]
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