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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 17.05.2010

20 W 126/10

Normen:
FGG-RG § 111
KostO § 14
KostO § 161

Die Beschwerde zum Oberlandesgericht ist unzulässig. Deswegen wird die Beschwerde an das Amtsgericht zurückgegeben, damit dieses über eine Abhilfe entscheiden und ggf. die Beschwerde dem Landgericht zur Entscheidung [...]
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