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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 25.08.2010

20 W 282/10

Normen:
GBO § 71 Abs. 1

Die Beschwerde wird als unzulässig kostenpflichtig verworfen. Beschwerdewert: 3.000,-- EUR. I. Mit UR-Nr. .../2010 des hier verfahrensbevollmächtigten Notars veräußerten die Beschwerdeführer zu 1) und 2) den eingangs [...]
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