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OLG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 10.05.2010

8 W 8/10

Normen:
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3
ZPO § 569 Abs. 1 S. 1
ZPO § 127 Abs. 2 S. 3
ZPO § 569 Abs. 1 S. 1
ZPO 127 Abs. 2 S. 3

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Prozesskostenhilfebeschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2007 wird als unzulässig verworfen. Das Gesuch um Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der [...]
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